Eine weitere Quelle für die Familienforschung
Wie die La Revue française de Généalogie gestern berichtete, hat das Ungarische Nationalarchiv 5 Millionen Personenstandsregister online gestellt. Der Viewer des Ungarischen Nationalarchivs ist den Viewern, die wir in Deutschland kennen, recht ähnlich. Die Register sind sehr gut lesbar, aber natürlich in ungarischer Sprache verfasst.
Von Heiko Hungerige
Die französische Genealogie-Zeitschrift schreibt dazu: „Diese Sammlung ist die umfangreichste in Ungarn und umfasst Geburts-, Heirats- und Sterberegister seit 1894, als das Standesamt in Ungarn eingeführt wurde. Sie umfasst über 200 städtische und ländliche Orte aller Größenordnungen im Komitat Pest-Pilis-Solt-Kiskun, das dem großen Ballungsraum Budapest entspricht. [Anmerkung: In Ungarn und Österreich gab es Komitate, die als territoriale Einheiten dienten und deren Archive Informationen über die Geschichte, Verwaltung und Bevölkerung dieser Gebiete enthalten.] Insgesamt sind nun 5.382.119 Seiten auf dem Portal der Nationalarchive frei zugänglich. Und das ist noch nicht alles: In Zusammenarbeit mit FamilySearch wird derzeit das Archiv des Komitats Borsod-Abaúj-Zemplén digitalisiert. Auf diesem Mormonenportal finden Sie übrigens zahlreiche digitalisierte ungarische Kirchenbücher, darunter auch Kirchenbücher aus der Zeit vor 1894.“ (Übersetzt aus dem Französischen)

Pest, Gyömrő, Heiratsregister, 1909-1925. Die Register sind handgeschrieben und in Ungarisch verfasst. Bis 1906 wurde das Personenstandsregister in Form von Protokollen geführt, mit einer Urkunde pro Registerseite, danach in Form von Tabellen, wobei jede Seite drei bis vier Urkunden enthielt.
Zur Einführung der Personenstandsregister in Ungarn heißt es auf der Seite des Nationalarchivs: „Artikel XXXIII des Gesetzes XXX von 1894 sah die Einführung der staatlichen Registrierung von Geburten, Eheschließungen und Sterbefällen in Ungarn ab dem 1. Oktober 1895 vor. Nach diesem Gesetz waren die Standesbeamten der Bezirke auch verpflichtet, ein Duplikat der Register anzufertigen, das in den Archiven des für das Gebiet zuständigen Komitatsarchivs zu hinterlegen war. Auf diese Weise entstand in den Komitatsarchiven die Sammlung von Abschriften der Personenstandsregister, die in unserer Einrichtung die Bezeichnung HU-MNL-PML-XXXIII.1.a trägt. Die Verpflichtung zur Anfertigung von Abschriften wurde am 1. Januar 1981 durch das Gesetzesdekret Nr. 5 von 1981 aufgehoben, so dass das Datum der Schließung der Sammlung der 31. Dezember 1980 ist. (…) Artikel 93/A des Gesetzes I von 2010 regelt die Suche in den Registern, wonach Sterberegister nach 30 Jahren, Geburtsregister nach 110 Jahren und Heiratsregister nach 86 Jahren durchsuchbar werden. Der Gesetzgeber hat beschlossen, dass das Jahr der Erstellung eines jeden Bandes das Datum der Schließung des Dokuments sein soll. Die im Besitz der Mitgliedstaaten befindlichen Sterberegister sind frei abrufbar, während die Heirats- und Geburtenregister gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nach und nach für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.“ (Übersetzt aus dem Ungarischen)

Die ungarische Reichshälfte und ihre Einteilung in Komitate nach 1883 (Quelle: Von Hogweard - Abaúj-Torna vármegye in Hungary.svg, Gemeinfrei)
Es wird geschätzt, dass etwa 70 % der digitalisierten Zivilstandsregister über das Portal des ungarischen Nationalarchivs öffentlich zugänglich sind.
Vgl. dazu auch den CompGen-Blog vom 24. April 2025 von Günter Junkers:
Ungarische Standesamtsregister 1895–1980 des Komitats Pest-Pilis-Solt-Kiskun online
Hier noch ein paar ungarische Begriffe zur Orientierung auf der Homepage des Staatsarchivs:
- Magyar Nemzeti Levéltár (Ungarisches Nationalarchiv)
- születési anyakönyv (Geburtsregister)
- házassági anyakönyv (Heiratsregister)
- halotti anyakönyv (Sterberegister)
- Keres (Suche)
- Egyszerű keresés (Einfache Suche)
- Összetett keresés (Erweiterte Suche)
- Elérhetőségek (Kontakt)
Weiterführende Links: